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   BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94   

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https://dejure.org/1994,3323
BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94 (https://dejure.org/1994,3323)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1994 - 1 StR 20/94 (https://dejure.org/1994,3323)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - 1 StR 20/94 (https://dejure.org/1994,3323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 544
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94
    Ob ein Aufklärungserfolg in diesem Sinne eingetreten ist, hängt von der Überzeugung des Tatrichters in der Hauptverhandlung ab (BGHSt 31, 163, 166).
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94
    Haben die Angaben aber zu einem Aufklärungserfolg im dargelegten Sinne geführt, so steht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Anwendbarkeit von § 31 Nr. 1 BtMG nicht entgegen, wenn die durch die Aussage Belasteten (noch) nicht ergriffen werden konnten (BGH StV 1989, 393; w. Nachw. b. Körner BtMG 3. Aufl. § 31 Rdn. 36).
  • BGH, 03.02.1993 - 5 StR 20/93

    Betäubungsmittel - Aufklärungserfolg

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94
    Dabei ist der Tatrichter weder gehalten, selbst den Angaben des Angeklagten nachzugehen, um einen Aufklärungserfolg herbeizuführen, noch braucht er abzuwarten, bis andere Stellen entsprechende Ermittlungen durchgeführt haben (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 24).
  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag -

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94
    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird zu beachten haben, daß bei der Prüfung eines Aufklärungserfolgs i.S.d. § 31 Nr. 1 BtMG auf den Zeitpunkt der erneuten Hauptverhandlung abzustellen ist (BGH NStZ 1992, 192 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.12.1985 - 1 StR 508/85

    Zur Überzeugung gelangen - Gesicherte Erkenntnisse - Geständnis - Tataufklärung

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94
    Erforderlich ist vielmehr, daß die Strafverfolgungsbehörden aufgrund der Angaben des Angeklagten abgesicherte Erkenntnisse zu Tatgenossen und deren Tatbeiträgen gewonnen haben (BGH StV 1986, 436 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.08.2002 - 1 StR 309/02

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei § 31 Nr. 1 BtMG

    Für die Frage, ob ein Aufklärungserfolg vorliegt, kommt es vielmehr entscheidend auf die Überzeugung des Tatrichters in der Hauptverhandlung an (vgl. BGH StV 1994, 544 m.w.N.).

    Liegen daher Angaben des Angeklagten vor, die - möglicherweise - Grundlage der Annahme eines Aufklärungserfolgs sein können, so ist deren Bewertung nachvollziehbar darzulegen, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob ein Aufklärungserfolg zutreffend angenommen oder abgelehnt wurde (vgl. BGH StV 1994, 544; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 985 m.w.N.).

    Es steht der Anwendbarkeit von § 31 Nr. 1 BtMG nicht entgegen, wenn der durch die Angaben des Angeklagten - zur Überzeugung des Tatrichters der Sache nach zutreffend - Belastete bisher noch nicht ergriffen werden konnte (BGH StV 1994, 544 m.w.N.).

  • BGH, 28.06.2005 - 1 StR 187/05

    Aufklärungshilfe bei Hilfe zur Sicherstellung von unbekannt gelagerten

    Allerdings verlangt § 31 Nr. 1 BtMG nicht notwendig einen Fahndungserfolg (BGH StV 1994, 544 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 31.10.2001 - 2 Ss 940/01

    Zusage des Tatrichters, Einhalten, Hinweis, Wahrunterstellung; Verstoß gegen

    Zudem werden zum Aufklärungserfolg ebenso wie zum Inhalt der vom Angeklagten gemachten Angaben keinerlei tatsächliche Feststellungen getroffen (vgl. wegen des Umfangs der erforderlichen Feststellungen u.a. BGH StV 1994, 544, Schäfer, a.a.O., Rn. 974 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Körner, Betäubungsmittelgesetz, 5. Aufl., § 31 BtMG Rn. 76 mit weiteren Nachweisen).
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